AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Seidenzucker GmbH
Rüdigerstraße 2
65189 Wiesbaden
Deutschland
Geschäftsführerin: Nihan Başer
nachfolgend „Seidenzucker“ genannt.
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Seidenzucker GmbH und ihren Kunden über die Lieferung von Waren, die über den Onlineshop, per E-Mail, telefonisch, über Kontaktformulare, soziale Medien oder sonstige Kommunikationswege abgeschlossen werden.
(2) Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch Unternehmern (§ 14 BGB), soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.
§2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages sind insbesondere:
- Macarons
- personalisierte und bedruckte Macarons
- glutenfreie Backwaren
- Croissants und Feingebäck
- Brote und Backwaren
- Geschenk-, Event- und Verkostungsboxen
- Sonderanfertigungen
- Eventproduktionen
- B2B-Aufträge
- individuelle Produktionen
(2) Die Produkte werden überwiegend handwerklich hergestellt.
Geringfügige produktionsbedingte Unterschiede hinsichtlich Form, Größe, Farbton, Druckbild, Oberfläche oder Struktur stellen keinen Mangel dar.
§3 Vertragsschluss
(1) Die Produktdarstellungen stellen kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit Absenden einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab.
(3) Der Vertrag kommt durch Auftragsbestätigung, Rechnungserstellung, Produktionsbeginn oder Lieferung zustande.
(4) Bei Individualproduktionen erfolgt die Produktion erst nach Freigabe und – soweit vereinbart – Zahlungseingang.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die zum Bestellzeitpunkt angegebenen Preise.
(2) Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich Endverbraucherpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Frist ohne Abzug zahlbar.
(4) Für folgende Aufträge kann Seidenzucker Vorkasse oder Teilvorauszahlung verlangen:
- Logoaufträge
- Sonderfarben
- Eventproduktionen
- Erstaufträge
- Sonderanfertigungen
- Großproduktionen
(5) Produktions- und Lieferzeiten beginnen erst nach:
- vollständiger Freigabe
- Vorliegen aller Daten
- Zahlungseingang
(6) Bei Zahlungsverzug können Mahn- und Inkassoverfahren eingeleitet werden.
§5 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der Seidenzucker GmbH.
§6 Individuelle Anfertigungen und Druckfreigaben
(1) Individuelle Produktionen umfassen insbesondere:
- Logo-Macarons
- Sonderfarben
- Pantoneproduktionen
- Sonderverpackungen
- Karten, Banderolen und Schleifen
- Eventproduktionen
- kundenspezifische Produktionen
(2) Produktionsbeginn erfolgt erst nach Freigabe.
(3) Mit Freigabe bestätigt der Kunde insbesondere:
- Druckdaten
- Logos
- Farben
- Texte
- Mengen
- Termine
(4) Nach Produktionsbeginn sind Änderungen, Rückgabe oder Stornierungen ausgeschlossen.
(5) Geringfügige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
Dies betrifft insbesondere:
- Farbabweichungen
- Druckpositionen
- Oberflächen
- Chargenschwankungen
- handwerkliche Unterschiede
(6) Pantone-, RAL-, HEX- oder Bildschirmfarben können nicht verbindlich garantiert werden.
§7 B2B-Aufträge, Musterboxen und Eventproduktionen
(1) Musterboxen, Testdrucke, Verkostungen und Probesendungen dienen ausschließlich der Orientierung.
(2) Muster, Mockups oder Visualisierungen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar.
(3) Musterboxen und Testproduktionen sind von Rückgabe und Erstattung ausgeschlossen.
(4) Lieferzeiten sind Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich verbindlich vereinbart.
§8 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Die Produkte sind teilweise kühlpflichtige Lebensmittel.
(2) Mit Übergabe an Kunden, Versanddienstleister, Kurier, Hotel, Messe oder Veranstalter geht die Verantwortung auf den Kunden über.
(3) Bei Selbstabholung erfolgt der Gefahrübergang mit Übergabe.
(4) Für Schäden infolge:
- unterbrochener Kühlkette
- unsachgemäßer Lagerung
- Sonneneinstrahlung
- längerer Präsentation
- Weitertransport
- Umlagerung
besteht keine Haftung.
(5) Für Verzögerungen durch Versandunternehmen, Wetter, Verkehr, höhere Gewalt oder Veranstaltungsbedingungen übernimmt Seidenzucker keine Haftung.
§9 Lagerung, Haltbarkeit und Verzehrhinweise
(1) Produkte sind entsprechend Verpackungshinweisen zu lagern.
(2) Mindesthaltbarkeitsdaten und Lagerhinweise auf Verpackungen sind maßgeblich.
(3) Bei Verstoß gegen Lagerungshinweise entfällt die Haftung für Qualitätsverluste.
§10 Allergene und Zutatenhinweise
(1) In den Produktionsräumen werden insbesondere verarbeitet:
- Mandeln
- Pistazien
- Haselnüsse
- weitere Schalenfrüchte
- Eier
- Milchprodukte
- Sesam
- Erdnüsse
(2) Kreuzkontaminationen können technisch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Die Produkte werden ohne Verwendung glutenhaltiger Rohstoffe hergestellt.
Es werden insbesondere kein glutenhaltiges Weizenmehl, kein Soja und kein Hafer eingesetzt, sofern nicht anders angegeben.
(4) Individuelle medizinische Anforderungen sind vom Kunden eigenverantwortlich zu prüfen.
§11 Reklamationen und Transportschäden
(1) Die Ware ist unmittelbar nach Erhalt zu prüfen.
(2) Offensichtliche Schäden sind möglichst innerhalb von 24 Stunden schriftlich mitzuteilen.
(3) Reklamationen sollen enthalten:
- Fotos der Ware
- Verpackung
- Versandetikett
- Beschreibung
(4) Verpackung und Ware sind bis zur Klärung aufzubewahren.
§12 Widerruf und Ausschluss des Widerrufsrechts
(1) Bei verderblichen Lebensmitteln besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB kein Widerrufsrecht.
(2) Für individuell gefertigte Produkte besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ebenfalls kein Widerrufsrecht.
Dies betrifft insbesondere:
- Logoaufträge
- Sonderfarben
- Personalisierungen
- Sonderanfertigungen
§13 Freiwillige Stornierungsregelung
(1) Unabhängig vom Widerrufsrecht ist eine kostenfreie Stornierung bis 14 Kalendertage vor Versand- oder Abholtermin möglich.
(2) Danach können entstandene Kosten berechnet werden.
(3) Bereits produzierte oder personalisierte Waren sind ausgeschlossen.
§14 Haftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.
(2) Seidenzucker haftet unbeschränkt bei:
- Vorsatz
- grober Fahrlässigkeit
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
(3) Im Übrigen ist die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt.
§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Wiesbaden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
Stand: Mai 2026